Fächer
Wahlpflichtunterricht an Klasse 7
Der Wahlpflichtunterricht an den Realschulen in NRW ist ein Unterricht, der ab Klasse 7 erteilt wird.
Da zum Erlangen der Fachoberschulreife (FOR) eine zweite Fremdsprache (an unserer Schule Französisch) nicht zwingend erforderlich ist, wird diese nur im Wahlpflichtbereich angeboten.
An der Otto-Lilienthal Realschule bieten wir ein großen Angebot an Wahlpflichtfächern an.
Entsprechend ihrer Neigungen können die Schülerinnen und Schüler zwischen den Wahlpflichtfächern
- Französisch,
- Technik,
- Naturwissenschaften (Biologie),
- Informatik,
- Kunst,
- Sozialwissenschaften und
- Sozialpädagogik
wählen.
Das gewählte Fach wird schriftliches Klassenarbeitsfach, wird im gleichen Stundenumfang unterrichtet und zählt bei der Versetzung (nicht aber am Ende der Klasse 10) wie die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch zu der Fächergruppe I. Deshalb kann eine mindestens befriedigende Leistung im Wahlpflichtfach bei der Versetzung als Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in einem anderen Fach der Fächergruppe I zählen.
Deshalb ist es wichtig, die Neigungen eines Kindes bei der Entscheidung möglichst gut zu berücksichtigen.
Um Schülerinnen und Schülern und Eltern möglichst vielseitige Entscheidungshilfen bei der Wahl des Wahlpflichtfaches zu geben, findet im ersten Halbjahr der Klasse 7 ein sogenannter „Schnupperunterricht“ statt. Die Schülerinnen und Schüler haben über einen Zeitraum von 14 Tagen je 6 Stunden Unterricht in allen angebotenen Fächern.
Zusätzlich findet eine Informationsveranstaltung für die Eltern statt, auf der Fachkollegen die Wahlpflichtfächer vorstellen und Fragen gestellt werden können.
Eine Beratung durch Fachkolleg*innen ist außerdem jederzeit möglich.
Nach Ablauf des Schnupperunterrichts wird gewählt und die Einteilung der Schüler*innen erfolgt im Rahmen einer Verteilerkonferenz von Fach- und Klassenlehrer*innen.
Dieses Prinzip schafft so weit wie möglich Voraussetzungen dafür, dass jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin in den kommenden dreieinhalb Jahren in dem Wahlpflichtfach unterrichtet wird, das seinen Neigungen am besten entspricht.
Insgesamt hat sich dieses Modell zur Wahl des Wahlpflichtfaches sehr bewährt und nimmt Eltern und Kindern einen Großteil an Unsicherheit bei dieser für die Schullaufbahn wichtigen Entscheidung.
Bei uns stimmt die Chemie
Das Fach Chemie wird an der Otto-Lilienthal-Schule einstündig ab der Jahrgangsstufe 7 bis Jahrgangstufe 10 im Fachraum unterrichtet.
Im Chemieunterricht werden die naturwissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet, um viele Fragen aus dem Alltag und der Umwelt der Schüler*innen beantworten zu können und unseren Schüler*innen so ein Verständnis von chemischen Prozessen in Natur und Technik zu ermöglichen. Der Chemieunterricht orientiert sich an tagesaktuellen Fragen bzw. Problemen, wie zum Beispiel den Auswirkungen des Klimawandels bzw. sauren Regens.
Das Fach Chemie beschäftigt sich mit dem Aufbau von Stoffen, ihren Eigenschaften und den Veränderungen von Stoffen. Modelle wie z.B. das Schalenmodell sowie das Einbeziehen neuer Medien (Ipads, verschiedene Apps) finden ebenfalls im Unterrichtsgeschehen Anwendung.
An unserer Schule steht das Experiment als naturwissenschaftliche Methode zur Erkenntnisgewinnung im Vordergrund. Der Schulstoff wird schülerorientiert in Gruppen- oder Partnerarbeit erarbeitet. Einen kleinen Einblick gibt die Fotogalerie. Experimente haben für uns einen hohen Stellenwert. Der Unterricht wird mit dem Alltagswissen der Lernenden verbunden, um sie „dort abzuholen, wo sie stehen“.
In höheren Klassen (ab Klasse 9) werden Projektarbeiten angefertigt, wie zum Beispiel die Kosmetikwerkstatt in Klasse 9 (Herstellen eines kosmetischen Präparates) oder das Weinprojekt in Klasse 10 (Herstellen eines Weines unter der Berücksichtigung und kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Alkoholismus).
Im Fach Chemie werden regelmäßig Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt, die sowohl dazu dienen chemische Inhalte weiter zu erarbeiten bzw. der Berufsfelderkundung der chemischen Berufe dienen. Außerschulische Lernorte sind u.a. das Covestro-Schüler*innen-Labor in Leverkusen oder die Flughafenfeuerwehr des Airports KölnBonn durchgeführt.
Förderkonzept der Otto-Lilienthal-Schule
für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Otto-Lilienthal-Schule in Köln Porz
Vorwort
Die Otto-Lilienthal-Schule nimmt die Aufgabe ernst, Schülerinnen und Schüler mit „besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ zu unterstützen und zu fördern. Die Fachkonferenz Deutsch hat dazu ein Konzept entwickelt, das wir im Folgenden vorstellen möchten.
Mit Hilfe unseres Konzepts werden Vereinbarungen mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Eltern und den Kollegen, die die Kinder unterrichten, getroffen und pädagogische Maßnahmen zur Umsetzung festgelegt. Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit „besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ nicht nur zu fördern sondern auch ihre Nachteile auszugleichen und sie vor Misserfolgen auf Grund der LRS zu schützen.
Die Schule kann zwar fördern, jedoch nicht alle Probleme alleine lösen.
Wichtig ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen). Hierfür ist ein regelmäßiger Austausch von großer Bedeutung.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind nachzulesen in:
- Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) (RdErl.d. Kultusministeriums v. 19.7.1991)
- Erlass über einen Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben (RdErl.d. Kultusministeriums v. 19.7.1991)
Die Begriffe LRS, Legasthenie, Lese – Rechtscheib – Störung, Lese - Rechtschreib – Schwäche, Lese – Rechtschreib – Schwierigkeiten werden häufig synonym benutzt. Gebräuchlich ist die Abkürzung "LRS" für alle Begriffe, die von erheblichen Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Schreiben sprechen.
Begriffsklärung
„Der Begriff Legasthenie wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von dem ungarisch-österreichischen Neurologen Ranschburg geprägt. Etwa zeitgleich setzte sich international die Bezeichnung Dyslexie zur Kennzeichnung von unerwarteten Schwierigkeiten beim Erwerb des Lesens und Schreibens durch. Im deutschsprachigen Raum etablierte sich daneben der Begriff der Lese-Rechtschreib-Schwäche sowie das Kürzel LRS. Mit der Revision der so genannten LRS-Erlasse in den 90er-Jahren wurde die Terminologie aus den Texten der Kultusbehörden verbannt und durch den Begriff Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten ersetzt. Das Kürzel LRS steht hierin jetzt nur noch für diesen Begriff.
Die neue Terminologie ist gut begründet. Die Verwendung des Legastheniebegriffs weckte nämlich bei medizinischen Laien häufig unerwünschte und falsche Assoziationen und trug dadurch zu einer unnötigen Stigmatisierung der Betroffenen bei. Außerdem konnte bislang kein überzeugendes und konsensfähiges Kriterium gefunden werden, das zu einer sinnvollen Unterscheidung verschiedener Untergruppen von Personen mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten geführt hätte.“
Quelle: Beratungsstelle für Lese-Rechtschreib-Schwäche/Legasthenie e.V.
Feststellung eines Förderbedarfs
Eltern beobachten bei ihren Kindern immer wieder Probleme mit der Rechtschreibung oder beim Lesen. Besonders beim Wechsel in die 5. Klasse können diese Probleme deutlich zu Tage treten, weil z.B. keine geübten Diktate mehr geschrieben werden und die Fremdsprachen oft zusätzlich Verwirrung stiften. Wenn sich diese Probleme nicht alleine durch Üben zu Hause lösen lassen, ist der erste Ansprechpartner immer die Deutsch-Lehrkraft des jeweiligen Kindes.
Für den Fall, dass eine Lese-Rechtschreibschwäche schon vorher diagnostiziert wurde, sollten sich die Eltern so schnell wie möglich mit der Lehrkraft in Verbindung setzen und von den Problemen berichten. Nur in enger Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ist eine sinnvolle Förderung überhaupt möglich.
Förderplan
Die Förderung für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Lesen und der Rechtschreibung Probleme haben, ist für diejenigen gedacht, die in den genannten Bereichen eine Leistungsstörung haben. Sie ist nicht für Kinder gedacht, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse, unzureichenden Arbeitsverhaltens oder allgemeiner Überforderung die gewünschten Leistungen nicht erzielen und auf andere Weise unterstützt werden müssen.
Wenn zwischen den intellektuellen Leistungen der Schülerinnen und Schüler und ihren Rechtschreib- und Leseleistungen eine auffällige Diskrepanz zu erkennen ist, kann man von einer Leistungsstörung in diesem Bereich reden. Um diese festzustellen, ist es wichtig, die Betroffenen genau zu beobachten und gegebenenfalls zu testen. Deswegen setzt eine gezielte Förderung erst nach den Herbstferien im ersten Halbjahr der 5. Klasse ein.
Zur Anerkennung als LRS – Schüler in der Schule ist eine Diagnostik mit standardisierten Tests jedoch nicht Voraussetzung. Zuständig für die Diagnose „LRS“ ist die Deutschlehrerin oder der Deutschlehrer der Klasse. Bei schweren Störungen kann aus unterschiedlichen Gründen eine außerschulische Diagnostik sinnvoll sein.
Unterrichtliche Förderung
Im Jahrgang 5 ist die Lese- und Rechtschreibförderung durch eine vierte Deutschstunde in den Deutschunterricht integriert. Hier findet wöchentlich ein spezielles 20minütiges Lesetraining statt, ebenso wie die Vertiefung und Übung von speziellen Rechtschreibphänomenen.
Ebenso hat jedes Kind nach individueller Einschätzung eine Förderstunde in einem der drei Hauptfächer. Hier muss dann mit den jeweiligen Klassen- und Fachlehrer*innen abgesprochen werden, dass das Kind unbedingt den Deutschförderunterricht besuchen kann.
Ziel der Förderung ist eine Verbesserung der Lese- und Rechtschreibleistungen, sodass die Fördermaßnahmen schrittweise zurückgeführt werden können. Dafür ist es unerlässlich, dass ein Bemühen der Schülerinnen und Schüler erkennbar ist, an ihrem Problem aktiv zu arbeiten. Ist das nicht der Fall, kann die Förderung ausgesetzt oder eingestellt werden.
Nachteilsausgleich
In der Regel unterliegen die Schülerinnen und Schüler mit „besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung. Der LRS Erlass nennt für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5-6 und in besonderen Einzelfällen auch für Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe 1 Möglichkeiten zur Unterstützung. Diese Möglichkeiten können alle Schülerinnen und Schülern erhalten, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen und an dieser teilnehmen. Ab Jahrgangsstufe 10 darf von der üblichen Leistungsfeststellung und Beurteilung nicht mehr abgewichen werden, es bleibt nur die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs.
Möglichkeiten zur Unterstützung bei schriftlichen Arbeiten und Übungen
Nachteilsausgleich (NTA): Er ist für die Kinder gedacht, die langsamer sind, deren Lesefähigkeit noch nicht ganz entwickelt ist oder deren Konzentration mit der Zeit nachlässt, sodass sie Fehler nicht mehr erkennen. Hier stehen der Schule unterschiedliche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs zur Verfügung.
- mehr Zeit bei der Bearbeitung von Aufgaben einräumen (bspw. bei Klassenarbeiten)
- eine andere Aufgabe stellen
- weniger Aufgaben stellen
- technische oder didaktische Hilfsmittel bereitstellen (größere Schrift, optisch klar strukturierte Tafelbilder und Arbeitsblätter)
- in den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise erbracht werden
- Schülerinnen und Schüler, die durchgehend in allen Jahrgängen einen Nachteilsausgleich erhalten haben, können in der Zentralen Abschlussprüfung (ZP Klasse 10) ebenfalls diesen Nachteilsausgleich erhalten. Voraussetzung dafür ist ein formlosen Antrag bei der Schulleitung, der bis Ende Oktober gestellt werden muss.
Bei gravierenden Diskrepanzen zwischen intellektuellem Vermögen und Rechtschreibleistungen kann die Schule die Benotung der reinen Rechtschreibleistung bei Klassenarbeiten aussetzen. Bei den Korrekturen werden nur Fehler in der Rechtschreibung nicht angerechnet, aber Grammatikfehler oder Fehler, die auf ein mangelndes Grammatikverständnis zurückzuführen und Fehler bei der Zeichensetzung werden gewertet.
Wir haben uns auf folgende Regelung verständigt:
In Klasse 5 und 6 können die Punkte für die Rechtschreibleistung ausgesetzt werden.
In Klasse 7 und 8 können die Hälfte der Punkte für die Rechtschreibleistung ausgesetzt werden.
In Klasse 9 und 10 können in begründeten Einzelfällen die Punkte für die Rechtschreibleistung ausgesetzt werden. Im Regelfall wir die Rechtschreibleistung bewertet.
Außerdem ist es möglich die mündliche Leistung besonders im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen stärker zu gewichten.
Überarbeitet im September 2019
Das Fach "Englisch" an der OLS
Allgemeine Informationen:
Das Fach Englisch wird an der Otto-Lilienthal-Realschule durchgängig von der 5. bis in die 10. Jahrgangsstufe unterrichtet. Als Hauptfach hat es einen besonderen Stellenwert und ist von allen Schülerinnen und Schülern bis zum Abschluss zu belegen.
Unser Englischunterricht …
- ist motivierend
- ist schülerorientiert
- ist aufgaben- und produktorientiert
- ist differenziert
- stellt die kommunikativen Kompetenzen in den Mittelpunkt
- fördert die Medienkompetenz
Förderunterricht:
Zusätzlich zum Unterricht besteht die Möglichkeit, im Förderunterricht in der 0. Stunde zur intensiven individuellen Förderung beim Fachlehrer.
Schulinterner Lehrplan:
Wir arbeiten mit dem Lehrwerk "Red Line" (Klett Verlag).
Den darauf bezogenen schulinternen Lehrplan finden Sie unten folgend.
Leistungsbewertung:
Unser Konzept zur Leistungsmessung finden Sie auf der Homepage.
In Jahrgang 8 & 10 wird jeweils 1 schriftlich Arbeit durch 1 mündliche Prüfung ersetzt.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen:
Um die Motivation für den Englischunterricht zu fördern, organisiert die Fachschaft Englisch jedes Jahr verschiedene außerunterrichtliche Veranstaltungen.
- Jahrgang 5: Teilnahme am Englischwettbewerb "The Big Challenge"
- Jahrgang 6: Teilnahme am Projekt "English at the airport"
- Jahrgang 7 oder 8: Besuch des Englischen Theaters "Theater @school"
- Jahrgang 10: Besuch des British School Film Festival