Profil
Beratungskonzept
Auf die schulische Arbeit aller Beteiligten kommen in der heutigen Zeit vielfältige Aufgaben zu, die sich in den letzten Jahrzehnten verändert haben.
Die Hauptaufgabe der Schule ist es, Wissen zu vermitteln und auf den Beruf vorzubereiten. Darüber hinaus soll die Schule aber auch einen Beitrag zur Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft leisten, indem gesellschaftliches Handeln, Normen sowie Werte vermittelt werden. Gleichzeitig unterstützt sie Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.
Um die Schüler und Schülerinnen der Otto-Lilienthal Realschule in ihrer schulischen, persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, ist Beratung unabdingbar. Dabei bedarf es eines Beratungskonzeptes, welches die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Rechtliche Grundlagen:
Allgemeine Dienstordnung 21-02 Nr. 4
§ 9 Information und Beratung
(1) Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern (§ 123 Absatz 1 SchulG)
(2) Lehrerinnen und Lehrer sollen mit Jugendämtern, Beratungsstellen (beispielsweise dem schulpsychologischen Dienst) und der Berufsberatung zusammenarbeiten
(3) Lehrerinnen und Lehrer und Eltern arbeiten zur Förderung der Schülerinnen und Schüler eng zusammen.
(4) Sind an einer Schule Beratungslehrerinnen oder -lehrer eingesetzt, so ergänzen und intensivieren sie die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer (RdErl. v. 02.05.2017 - BASS 12-21 Nr. 4).
Zum Grundverständnis von Beratung durch die Beratungslehrerinnen und die Schulsozialarbeiterin:
Die Beratung ist für Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Kolleg*innen in für sie schwierigen Situationen innerhalb von Einzel- oder Gruppengesprächen möglich.
Dabei wird die Beratung als dialogischer Prozess zwischen Ratsuchendem und Berater*in verstanden, in dem die Berater*in den zu Beratenden bei der Lösungsfindung begleitet und bei der Umsetzung von gefundenen Lösungsstrategien unterstützt. Dabei orientiert sich die Beratung an dem Leitziel „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dem Ratsuchenden wertschätzend und respektvoll zu begegnen und ihn als Experten für seine Lebenssituation wahrzunehmen, der selbstverantwortlich und unter Nutzung seiner Ressourcen an der Lösung eines Problems arbeiten kann.
Prinzipien der Beratungsarbeit:
Zu jeder Zeit ist die Beratung geknüpft an:
- Freiwilligkeit
Ein Beratungsgespräch erfolgt immer auf freiwilliger Basis, da Verhaltensänderungen eines Ratsuchenden nicht erzwungen, sondern nur durch eine bewusste Willensentscheidung der Person herbeigeführt werden können. - Vertraulichkeit
Eine Grundvoraussetzung für ein gelungenes Beratungsgespräch ist die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berater und Ratsuchenden. Um dieses zu schaffen, wird jedem Ratsuchenden Vertraulichkeit zugesichert. - Unabhängigkeit
Die Beratungsarbeit ist unabhängig von schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die durch unterrichtende Lehrkräfte, Konferenzen und/oder der Schulleitung ausgesprochen werden.
Bereiche der Beratungsarbeit:
- Individualberatung
Bei der Einzelfallberatung werden Schüler*innen sowie ihre Eltern zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten beraten.
Fachlehrer*innen können für eine fachbezogene Lern- und Leistungsberatung mit den Schwerpunkten Leistungsstand, Leistungsbewertung, Förder- und Fordermöglichkeiten sowie Fragen zum Arbeits- und Sozialverhalten konsultiert werden.
Klassenlehrer*innen führen darüber hinaus Gespräche über die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit sowie über fächerübergreifende Lernschwierigkeiten und sind erste Ansprechpartner beim Auftreten und Bewältigen schwieriger Lebenssituationen, wie bei Problemen mit der Familie und mit Freunden, Konflikten mit Mitschülern sowie Suchtproblematiken. Eltern werden im Umgang mit Erziehungsproblemen unterstützt.
Sie werden dabei auf ihren Wunsch hin und mit dem Einverständnis des Ratsuchenden von den Beratungslehrer*innen unterstützt. Des Weiteren ist es möglich, dass Lehrkräfte Schüler*innen bei Gesprächsbedarf direkt an die Beratungslehrer vermitteln oder Schüler*innen selbstständig das Gespräch mit diesen suchen. In diesen Fällen übernimmt die Beratungslehrer*in auf der Basis der zuvor aufgeführten Grundsätze die Beratung.
- Beratung von Teilgruppen und Klassenverbänden
Schwerpunkte der Beratung, die in Teilgruppen bzw. Klassenverband durchgeführt werden, betreffen die Gesundheitsförderung, die Sexualberatung und Berufsberatung sowie Maßnahmen zur Gewaltprävention. Sie werden je nach Thematik von den Fachlehrer*innen, der Schulsozialarbeit aber auch von externen Fachkräften, durchgeführt.
Beratungsteam:
Beratungsanlässe können sein:
- Wiederholte Konflikte mit Mitschülern und/oder Lehrern
- Mobbing in der Klasse/Cybermobbing
- Schulunlust, Schulangst, Schulabsentismus
- Problematische Entwicklung des Jugendlichen (auffälliges Verhalten und Erleben)
- Probleme mit der Schullaufbahn
- Auffälligkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten
- Individuelle Förderung bei Leistungsproblemen oder besonderen Begabungen (Sonderpädagogin)
- Persönliche Probleme (Sucht, Liebeskummer etc.)
- Familiäre Probleme (Sucht, Gewalt, Trennung etc.)
- Akute persönliche Krisen
Darüber hinaus vermitteln die Beratungslehrer*innen/ Schulsozialarbeit außerschulische Hilfe durch externe Beratungsstellen.
Beratung durch externe Beratungseinrichtungen:
- Arbeitsamt
- Jugendamt
- Polizei
- Schulpsychologischer Dienst
- Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst
- Erziehungsberatungsstelle z.B. Caritas
- Beratungsstellen in Köln und Umgebung wie Suchtberatung Hürth, Anyway, TrauBE, Lobby für Mädchen, Zartbitter, rubicon usw.
Regeln für den Distanzunterricht an der OLS
Hinweise und Ratschläge für den gelingenden Distanzunterricht an der Otto-Lilienthal- Schule
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, das Virus hat uns im Griff und wieder ist der Distanzunterricht notwendig geworden. Aus den Erfahrungen, die wir während des Frühjahrs gewonnen haben, haben wir einige Ratschläge und Regeln für uns selbst, für die Eltern und für die Schüler*innen erstellt. Wir hoffen so, den Fernunterricht noch besser durchführen zu können, und glauben, wenn diese Regeln und Tipps umgesetzt werden, wird uns dies gemeinsam gelingen. Hier die Ratschläge für die Eltern und Schüler*innen:
Ratschläge und Hinweise für Eltern mit Kindern im Distanzunterricht
- Der Distanzunterricht ist für Ihr Kind verpflichtend.
- Wir empfehlen Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Kind eine Tagesstruktur zu erstellen, aus der Lernzeiten und Onlineunterricht hervorgehen.
- Wie im Präsenzunterricht ist Ihr Kind für sein Lernen selbst verantwortlich und sollte seine Fragen bei den Fachlehrern stellen.
- Richten Sie Ihrem Kind bitte einen geeigneten Arbeitsplatz als persönlichen Lernbereich ein (ruhige Umgebung, gute Beleuchtung, passende Sitzgelegenheit und Tisch).
- Achten Sie bitte darauf, dass sich alle weiteren elektronischen Geräte (wie etwa der Fernseher oder das Smartphone) außerhalb der Reichweite befinden, während der Online-Unterricht stattfindet.
- Wenn Ihr Kind krank ist oder technische Probleme hat, müssen Sie es per Mail entschuldigen.
Verhaltensregeln für Schüler*innen im Distanzunterricht
Es gelten grundsätzlich die Regeln des Präsenzunterrichts. Doch erfordert der Distanzunterricht folgende Ergänzungen:
- Ich schaue mehrmals täglich meine „Teams“-Ordner auf Neuerungen durch.
- Ich nehme ernsthaft am Distanz-Unterricht teil, denn es ist Pflichtunterricht und ich werde dafür bewertet.
- Ich bin auf den Onlineunterricht vorbereitet: ich habe einen ruhigen Arbeitsplatz am Tisch und lege mir Bücher und Schreibmaterial bereit.
- Digitale Arbeitsmaterialien liegen mir vor bzw. habe ich aus Teams
- Startet euren Rechner fünf Minuten vor dem Meeting, damit ihr pünktlich daran teilnehmen könnt.
- Während des gesamten Meetings bin ich persönlich sichtbar (es sei denn, mir wird erlaubt, die Kamera auszustellen).
- Ich störe und esse nicht.
- Ich halte Termine zur Abgabe von Arbeitsergebnissen ein.
- Wenn ich krank bin oder technische Probleme habe, müssen meine Eltern mich per Mail entschuldigen.
- Es ist ausdrücklich verboten Video- oder Audiomitschnitte der Meetings herzustellen und/oder zu verbreiten!
Konzept für die Inklusion an der Otto-Lilienthal Realschule
„Alle Menschen weltweit sollen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten . Jeder muss in die Lage versetzt werden, seine Potenziale entfalten zu können . Dieser Anspruch ist universal und gilt unabhängig von Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen oder besonderen Lernbedürfnissen eines Menschen.“
Auftragsklärung
Wir verstehen unter Inklusion das gemeinsame Bemühen alle Kinder nach ihren Fähigkeiten zu fördern, in einem Klima, dem sich alle wohlfühlen.
1 Organisation und Arbeitsfelder der Teams
1.1 Team Klassenlehrer/in – Förderlehrer/in
Diesen Auftrag gestalten die Lehrer/innen und Sonderpädagogen/innen im Team.
In einem Fragebogen wird zu Beginn des Schuljahres die Aufgabenverteilung zwischen beiden schriftlich festgehalten.
1.2 Team Klassenlehrer/in – Hauptfachlehrer/innen - Förderlehrer/in
Einmal pro Woche finden die regelmäßigen Teamsitzungen statt. In der gemeinsamen pädagogischen Arbeit finden Absprachen bezüglich der Schüler/innen und die Abstimmung der Elternarbeit statt.
1.3 Team der gesamten Lehrer/innen der Klasse
Zur Vorbereitung des Schuljahres findet im Anschluss an die erste Konferenz eine Klassenteamsitzung statt, in der die Förderschullehrer/innen die unterrichtenden Kolleg/innen über Besonderheiten der Schüler/innen informieren. Zweimal pro Halbjahr finden im Rahmen der Erprobungsstufenkonferenzen Förderkonferenzen statt. Die Dauer beträgt mindestens 30 min.
1.4. Alle Kolleg/innen der Inklusionsteams (Haupfachlehrer/innen und Sonderpädagoginnen)
Lehrer/innen, die in den Inklusionsteam (Hauptfachlehrer/innen und Förderlehrer/innen und interessierte Kollegen/innen) arbeiten, treffen sich einmal im Halbjahr, die Konferenztermine werden zu Beginn des Schuljahres in der Jahresplanung festgelegt. In den Sitzungen werden Informationen ausgetauscht und gemeinsame konzeptionelle und strukturelle Absprachen getroffen. Eine regelmäßige Evaluation soll die Entwicklung absichern.
2 Hospitationen
Die kollegiale Fallberatung und gegenseitige Hospitation ist an der OLS gewünscht und wird seitens der Schulleitung durch Änderungen im Stundenplan unterstützt.
3 Lehrerkonferenz
In jeder Lehrerkonferenz werden Informationen aus den Inklusionsteams durch die Inklusionsbeauftragte an die gesamte Lehrerschaft weitergegeben. Dieses ist ein fester Tagesordnungspunkt jeder Lehrerkonferenz.
4 Inklusionsbeauftrage
An der OLS gibt es eine Inklusionsbeauftrage, die die Belange der Inklusion koordiniert und als Ansprechpartnerin fungiert.
Aufgaben:
- Teilnahme an der Verteilerkonferenz der Förderkinder
- Teilnahme an den Aufnahmegesprächen interessierter Förderkinder an der OLS (mit Sonderpädagogin)
- Weiterleitung von Informationen an die Schulleitung
- Leitung der Inklusionsteamsitzungen
5 Inklusionsfilter
Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Einschränkungen genutzt und wahrgenommen werden können. Diese weitergehende Sichtweise unterscheidet nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen, vielmehr sollen die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt werden. Dieses Verständnis der Barrierefreiheit wird daher auch „Design für Alle“ oder „universelles Design“ genannt.
(Quelle: wikipedia)
Die vielfältigen Belange der Schule werden an der OLS durch die Sonderpädagoginnen in Zusammenarbeit mit der Inklusionsbeauftragten im Hinblick auf den schulischen Entwicklungsprozess begleitet. Wir verstehen dies als eine Art „Filter“, in dem die spezifischen Belange der Förderkinder, auf ihre im erweiterten Sinne „Barrierefreiheit“ (s.o.) geprüft werden.
Dazu wird sie bei folgenden Punkten/ Gremien zu Rate gezogen:
- Klassenzusammensetzungen
- Fachkonferenzen
- Entscheidungen über Lehrwerke
- Materialien
- Projekte
- Schulveranstaltungen (Schulfest, Sportfest, Projekte, Schulfahrten, Wandertage)
- Gebäudeplanung
6 Klassenbildung
Interessierte Eltern werden am Informationsabend darüber informiert, dass die OLS inklusiv arbeitet. Der explizite Elternwunsch für oder gegen die Aufnahme in eine Inklusionsklasse wird bei der Anmeldung nicht abgefragt.
Die zukünftigen Klassenlehrer/innen der 5. Klassen bzw. Beauftragte hospitieren nach der Anmeldung an den Grundschulen, um Informationen über die Schülerschaft einzuholen in Bezug auf die zukünftige Klassenbildung.
In der ersten Erprobungsstufenkonferenz der Klasse 5 kann im Einzelfall die Klassenzusammensetzung verändert werden. Dies wird bei der Anmeldung mit den Eltern kommuniziert. Ziel ist, allen Schüler/innen bestmögliche Lernchancen zu ermöglichen.
Für Wiederholer/innen und „Seiteneinsteiger/innen“ stellt die Inklusionsklasse nicht automatisch die aufzunehmende Klasse dar; auch nicht auf Elternwunsch. Sie werden nach dem Konzept * zur Schülerverteilung in einer Jahrgangsstufe verteilt.
*wird noch erstellt
7 Personaleinsatz
7.1 Einsatz der Förderlehrer/innen
Die Priorität der Einsätze der Sonderpädagoginnen liegt bei den Inklusionsklassen.
Die Anwesenheit der Sonderpädagoginnen im Unterricht wird durch sie selbst nach Bedarf und Abstimmung in allen Teams im Stundenplan festgelegt.
Die Abwesenheit der Sonderpädagoginnen und Schulbegleiter/innen wird auf dem Vertretungsplan ausgewiesen.
Auf eigenen Wunsch können Förderlehrer/innen im Fachunterricht eingesetzt werden und werden durch den Klassenlehrer/in unterstützt.
Den Sonderpädagoginnen wird Freiraum gegeben, um Förderschüler/innen zu unterstützen und zu fördern. Dazu werden Förderstunden im Stundenplan festgelegt.
Im Sinne der Inklusion kann eine Doppelbesetzung auch durch zwei Fachlehrer/innen erfolgen.
7.2 Einsatz der Klassenlehrer/in
Den Klassenlehrer/innen wird ermöglicht mit einer mit einer möglichst hohen Anzahl von Stunden in der Klasse zu unterrichten (auch fachfremd nach Absprache).
7.3 Einsatz der Schulbegleiter/innen
Die Schulbegleiter/innen werden von außerschulischen Trägern finanziert und unterstützen daher ausschließlich die ihnen zugeteilten Schüler/innen. Sie werden nicht für Vertretung oder Pausenaufsicht eingeteilt. Die Abwesenheit wird auf dem Vertretungsplan ausgewiesen.
Unterricht (WP I (Diff-) Bereich / Fremdsprachenunterricht)
Um den Belangen der Schüler/innen mit Sonderförderbedarf mehr Raum geben zu können und gleichzeitig die Belastung zu reduzieren, werden an der OLS folgende Absprachen getroffen:
Zieldifferente Förderkinder erhalten die Möglichkeit statt am Fremdsprachenunterricht, bzw. WP1-Fach, am Förderunterricht durch die Sonderpädagogin teilzunehmen, bzw. werden mit Material versorgt.
8 Prävention
Das Inklusionsteam an der OLS wird sich im Rahmen von Fortbildungen mit dem Präventionsgedanken auseinander setzten. Es ist geplant ein Sozialtraining zunächst in der Erprobungsstufe zu etablieren. Damit können auch externe Anbieter beauftragt werden.
9 Material
Nach Klärung der Möglichkeiten des Budgets für Inklusion werden Anschaffungen im Gesamtteam diskutiert und abgestimmt.
Differenzierungsmaterialien werden in der Bücherei und bei den Sonderpädagoginnen hinterlegt und können vom gesamten Kollegium genutzt werden.
10 Berufsvorbereitung
MPT: Multiprofessionelle Teams
Unsere Tätigkeiten bzw. unsere Einsatzbereiche an der OLS:
- Mitarbeit im multiprofessionellen Team der Inklusionsklassen,
- Unterstützung des Unterrichts z.B. durch individuelle Begleitung einzelner SuS, Vermittlung von Kenntnissen, Lerntechniken, Hilfe bei Sprachbarrieren
- Unterstützung der Fördergruppen von SuS mit Förderbedarf,
- individuelle Einzelförderung (u.a. Lesetraining)
- Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und zur Erstellung von differenzierendem Unterrichtsmaterial
- Teilnahme an Klassenteams und Konferenzen
- Mithilfe bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen
- Unterstützung des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule
- Mitwirkung bei der Förderplanung
- Begleitung von Ausflügen und Klassenfahrten
- Mitwirkung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Inklusionskonzeptes
- Koordinatorin des „Lehrerbüros“ zur Erstellung differenzierender Unterrichtsmaterialien.
Perspektivisch möchten wir den Bereich Lerncoaching und Lernberatung (Z.B. Hausaufgabentraining) weiter ausbauen und anbieten.
Die Aufgaben und Ziele der MPT-Fachkraft sind durch den ministeriellen Erlass: „Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen vom 5. Mai 2021“ vorgegeben. Er verlangt u.a. eine klare Ausrichtung am spezifischen Bedarf einer Schule. Wenn Sie mehr über die Aufgaben und Ziele der MPT-Fachkraft erfahren wollen, finden Sie entsprechende Informationen unter:
Judith Kappenstein
Fachkraft MPT im Gemeinsamen Lernen
Mein Name ist Judith Kappenstein. Seit dem 01. Oktober 2021 bin ich als „Fachkraft für multiprofessionelle Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen“ an der OLS tätig.
- 02203 8990890
- E-Mail senden
- nach Vereinbarung
Bettina Hoffmann
Fachkraft MPT im Gemeinsamen Lernen, Koordinatorin Schulbegleitung
Mein Name ist Bettina Hoffmann. Seit dem 01. November 2022 bin ich als „Fachkraft für multiprofessionelle Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen“ an der OLS tätig.
- 02203 8990890
- E-Mail senden
- nach Vereinbarung
Tom Meyer
Fachkraft MPT im Gemeinsamen Lernen
Mein Name ist Tom Meyer. Seit dem Februar 2024 bin ich als „Fachkraft für multiprofessionelle Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen“ an der OLS tätig.
- 02203 8990890
- E-Mail senden
- nach Vereinbarung
Petra Engels
Fachkraft MPT im Gemeinsamen Lernen
Mein Name ist Petra Engels. Seit Mai 2024 bin ich als „Fachkraft für multiprofessionelle Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen“ an der OLS tätig.
- 02203 8990890
- E-Mail senden
- nach Vereinbarung
Patricia Perera Krawczyk
Fachkraft MPT im Gemeinsamen Lernen
Mein Name ist Patricia Perera Krawczyk. Seit Anfang Juni 2024 bin ich als „Fachkraft für multiprofessionelle Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen“ an der OLS tätig.
- 02203 8990890
- E-Mail senden
- nach Vereinbarung
Nicole Becker
Fachkraft MPT im Gemeinsamen Lernen
Mein Name ist Nicole Becker. Seit 01.06.2025 bin ich als „Fachkraft für multiprofessionelle Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen“ an der OLS tätig.
- 02203 8990890
- E-Mail senden
- nach Vereinbarung
Wir haben uns an der OLS für Klassenregeln geeinigt, die den drei Kategorien unseres Wahlspruchs
- Organisiert
- Lernbereit
- Sozial
zugeordnet sind.
Die Regeln lauten:
Organisiert
- Ich bin pünktlich
- Ich lege meine Materialien auf den Tisch
- Ich führe meine Hefte ordentlich
- Ich mache meine Dienste
Lernbereit
- Ich arbeite leise
- Ich arbeite konzentriert
- Ich mache im Unterricht mit
- Ich mache meine Hausaufgaben
Sozial
- Ich höre zu, wenn andere sprechen
- Ich melde mich und warte, bis ich dran bin
- Ich löse meine Konflikte friedlich
- Ich achte das Eigentum Anderer
Dieser Regeln werden mit unseren neuen Schüler*innen in der Klasse 5 ausführlich besprochen, sie sind in allen Klassenräumen präsent und werden gelebt.
Bei Regelverstößen wird den Schüler*innen ein Spiegelbogen mitgegeben. Dieser soll zur Reflexion und zur Information der Eltern dienen. Die Kinder bringen den Bogen mit einer Rückmeldung zurück in die Schule und geben ihn beim Klassenlehrer*in ab.